Das ist grundgesetzwidrig!

Der Teufel trägt Prada und versteckt sich bekanntlich im Detail: In § 12 Abs. 1 des neuen Gleichberechtigungsgesetzes heißt es, dass Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden sollen, wenn sie unterrepräsentiert sind. Es entsteht also ein Druck, Männer zu benachteiligen, um der Quotenregelung gerecht zu werden! Das aber verstößt glasklar gegen Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, der besagt, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Die Gesellschaftsexperimente der Landesregierung befinden sich also auf Kollisionskurs mit unserer Verfassung – was sagt das über Rot-Grün? Ich persönlich sehe keinerlei Bedarf für diskriminierende Quotenregelungen oder staatlichen Zwang. Für mich zählen zuerst Leistung und Charakter, nicht das Geschlecht!

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