Als Mediziner stellte ich durchaus Erstaunen fest, dass immer mehr Menschen in Niedersachsen ihren Körper nach ihrem Ableben der Wissenschaft zur Verfügung stellen. Am 6. Januar 2025 berichtete die Kreiszeitung Stuhr, Weyhe, Syke, dass im vergangenen Jahr insgesamt 150 Personen diese Entscheidung trafen.
Um dies zu tun, ist nach Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drs. 19/6225) lediglich ein ausgefülltes „Vermächtnisformular“ nötig. Auf Wunsch kann dieser Einwilligung „gegebenenfalls ein Beratungsgespräch und die Aushändigung weiterer schriftlicher Informationsmaterialien vorangegangen sein“, wie es heißt.
Ein solches Beratungsgespräch erscheint mir wichtig, denn: Ist das Formular einmal unterschrieben und wird es nicht mehr zu Lebzeiten widerrufen, besteht offenbar keine Möglichkeit mehr, die Körperspende abzuwenden – etwa durch Angehörige. Man empfiehlt deshalb, „das Vermächtnis mit den Angehörigen zu besprechen“.
Was aber passiert mit dem Leichnam, nachdem er von den medizinischen Fakultäten genutzt worden ist? Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erklärt:
„Der komplette Leichnam wird eingesargt und kremiert. In der Regel findet eine anonyme Beisetzung statt.“ Das erscheint mir als Information sehr wichtig, denn für Angehörige könnte es tragisch sein, wenn sie ihr verstorbenes Familienmitglied nicht auf dem Friedhof besuchen können – zumal die Angehörigen über eine etwaige Trauerfeier zur Beisetzung nicht zwingend informiert werden.
Forschung und Ausbildung brauchen Leichname. So viel steht fest. Doch eine pauschale Antwort, ob die Körperspende das Richtige für Patienten ist, gibt es nicht. Unter keinen Umständen dürfen Menschen dazu gedrängt werden. Die Qualität der Beratung ist entscheidend für eine bewusste und willentliche Entscheidung gerade in schwierigen Lebenssituationen, in denen uns der Tod nah ist.