In der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage zur Masern-Impfung in Niedersachsen (Drs. 19/7962) gibt man zu: Zwischen 2022 und 2025 wurden nahezu 10.000 Verfahren gegen Personen eingeleitet, denen der Impfnachweis fehlte – Tendenz steigend. Über 4.000 dieser Verfahren endeten sogar mit einer Geldbuße!
Bei 311 dieser Verfahren galt die Aufmerksamkeit des Staates den Eltern von Kindern unter sieben Jahren.
Der hohe Verfolgungsdruck steht der grundsätzlichen Freiheit der Impfentscheidung naturgemäß entgegen. Schlagzeilen machte der Fall eines Kindes, das in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren vor Gericht gegen die Nachweispflicht einer Masernimpfung in einer Betreuungseinrichtung argumentiert hatte – unter Verweis auf Impfnebenwirkungen und die geringe Zahl an Masernfällen. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Fakt ist: Seit 2015 gab es insgesamt nur 264 Fälle von Masern in Niedersachsen. Eine Person starb.
Zur Anzahl verabreichter Masernimpfungen, die für die Einschätzung der Wirksamkeit und des Nebenwirkungsprofils entscheidend wäre, „liegen der Landesregierung keine Zahlen vor“.
Ist es an der Zeit, das Thema „Pflicht zur Masernimpfung“ neu zu diskutieren? Was denken Sie?