Nachdem der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hatte, forderte die Partei eine Unterlassungserklärung und klagte. Der Verfassungsschutz knickt ein und verpflichtet sich, diese Bezeichnung bis zur Gerichtsentscheidung nicht mehr zu verwenden oder verwenden zu lassen.
Dazu MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky, Abgeordneter (fraktionslos) der WerteUnion im Niedersächsischen Landtag:
„Erst hü, dann hott. Auch dem einfachst Denkenden muss nach diesem Rückwärtssalto der obersten ‚Demokratiewächter‘ auffallen, dass mit der Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextrem‘ nicht alles mit rechten Dingen zuging. Denn sofort nach dem Ministerwechsel, nachdem der jahrelang von der für ihre Antifa-Sympathie bekannten SPD-Bundesinnenministerin ausgeübte Druck entfallen ist, wird zurückgerudert. Nun ist offensichtlich: Es war der letzte plumpe Versuch, eine unliebsame Opposition zu diffamieren. Die Beweislage ist wohl so dünn, dass man nicht nur das sogenannte Gutachten nicht veröffentlichen wollte, sondern jetzt vorsorglich auch noch von eigenen Behauptungen Abstand nimmt. Trauriges Zeugnis der Inkompetenz der vergangenen Bundesregierung und der ihr unterstellten Behörde.“