Jozef Rakicky zum Schulschwänzen: „Kein Mickey-Mouse-Verfahren auf Kosten des Steuerzahlers – Bußgeld vom Kindergeld einbehalten!“

Hängen Schulschwänzen und fehlende Schulabschlüsse zusammen? Das vermutet der Landesrechnungshof. Daten, die dazu Aufschluss geben könnten, werden jedoch nicht erfasst. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage (Drucksache 19/6189) hervor. Sie erwähnt zwar eine Vielzahl von sozialen und pädagogischen Maßnahmen, um Schülern mit Problemen zu helfen. Wer aber aus welchem Grund auch immer der Schule fernbleibt, hat in Wirklichkeit wenig zu befürchten.

Dazu MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky, Abgeordneter (fraktionslos) der WerteUnion im Niedersächsischen Landtag:

„Wer den Unterricht schwänzt, es auf ein Bußgeld ankommen lässt, dieses nicht zahlt, deswegen vom Gericht zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet wird und auch diese nicht leistet, muss letzten Endes mitnichten den Jugendarrest antreten. Das Verfahren ist so gestaltet, dass das betroffene Kind oder seine Eltern jederzeit das Bußgeld zahlen und damit die Vollstreckung des Arrestes abwenden können. Was viele nicht wissen: Die Verbüßung des Arrestes befreit nicht von der Verpflichtung, die noch fällige Geldbuße in voller Höhe zu zahlen oder der Weisung des Richters nachzukommen, also gemeinnützige Arbeit zu leisten. Warum also Jugendarrest? Das ganze Mickey-Mouse-Verfahren auf Kosten des Steuerzahlers kann sich das Land sparen. Es gibt einen kürzeren Weg, für den ich plädiere: Sofern das Kind keine pfändbaren Einkünfte hat, sollen die so oder so fälligen Bußgelder vom Kindergeld einbehalten werden. Jedes Jahr verlassen Tausende Jugendliche die Schulen ohne Abschluss. Sie finden sich in prekären Jobs oder als Bürgergeldempfänger wieder. Ein nicht länger tragbarer Zustand angesichts des Fachkräftemangels.“

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