Maßnahmen zum Bürokratie-Abbau sind eine dreiste Mogelpackung!

Wenn man sich bei der Landesregierung zum „Gesetz zum Schutz vor Bürokratie im Gesundheitsbetrieb“ erkundigt, wie ich es gerade mit einer Kleinen Anfrage getan habe (Drs. 19/6664), staunt man nicht schlecht. Die Minderleistung der rot-grünen Regierung – im Amt seit Ende 2022 – wird nur dürftig kaschiert, wenn überhaupt.

Schon in den Vorbemerkungen gibt man zu, dass es geschlagene 9 (!) Monate gedauert hat, bis sich die entsprechenden Minister dazu bequemten, überhaupt mal „ein Projekt ins Leben“ zu rufen, „welches konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau erarbeitete und im August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelte“.

Was der Landesregierung besonders wichtig ist: Die Abschiebung der Verantwortlichkeit auf die Bundesebene, denn das Land Niedersachsen habe selbst „keine Regelungskompetenz“. Die bisherigen Initiativen zum Bürokratieabbau klingen dementsprechend dürftig. Man spricht von einzelnen IT- und Digitalisierungsprojekten, trumpft aber besonders an einem Punkt auf: Bei der vereinfachten „Abrechnung der Impfstoffkosten“ – Da geht plötzlich alles fix!

Ob die Landesregierung überhaupt weiß, wieviel Zeit bei Ärzten und Pflegern für Verwaltungsaufgaben draufgeht? „Nein. Erhebungen oder Schätzungen der Landesregierung dieser Art gibt es nicht.“ Welche konkreten Vorschläge der Ärztekammer Niedersachsen zur Entlastung de Ärzte von Bürokratie wurden von der Landesregierung geprüft und umgesetzt? „Keine. Die Vorschläge der Ärztekammer betreffen ausschließlich Bundesrecht oder Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses.“

Ist das noch Desinteresse oder schon Arbeitsverweigerung?

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