Jozef Rakicky zum Tötungsdelikt mit sechs Todesopfern in Stade: „Hinweis auf Gefängnisflucht lag bereits 2017 vor – die Behördenchronologie muss lückenlos aufgeklärt werden“

Die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Jozef Rakicky (PDF anbei) offenbart eine brisante Behördenchronologie: Bereits 2017 erhielt die Polizeiinspektion Goslar den mündlichen Hinweis, der spätere Hauptbeschuldigte im Fall Stade sei aus einem türkischen Gefängnis geflohen. Eine daraufhin gestellte polizeiliche Anfrage wurde mit der Auskunft beantwortet, der Mann sei den türkischen Behörden nicht bekannt. Nach dem Tötungsdelikt in Stade mit sechs Todesopfern bestätigte die Türkei hingegen einen nationalen Haftbefehl. Wann dieser erlassen wurde, geht aus der Antwort nicht hervor.

Dazu MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky, fraktionsloser Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag:

„Neun Jahre vor der Tat erhielt die niedersächsische Polizei einen konkreten Hinweis auf eine Gefängnisflucht. Bis heute bleibt offen, wer diesen Hinweis gab, worauf er beruhte und warum er bei der Polizeiinspektion Goslar einging. Ebenso muss geklärt werden, anhand welcher Personalien die türkischen Behörden damals suchten, welche weiteren Prüfungen nach ihrer negativen Auskunft erfolgten und wann der später bestätigte Haftbefehl tatsächlich erlassen wurde. Die Antwort belegt nicht, dass deutsche Behörden den Mann bereits 2017 hätten festnehmen können. Sie belegt aber, dass es damals eine konkrete Spur gab, deren weitere Behandlung vollständig rekonstruiert werden muss. Nach sechs Todesopfern dürfen solche Fragen nicht offenbleiben. Zu mehreren entscheidenden Punkten macht die Landesregierung unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben. Gleichzeitig erklärt sie bereits jetzt, ihr seien keine systematischen Versäumnisse bekannt. Solange die Aufarbeitung nicht abgeschlossen ist, ist eine solche vorläufige Entlastung nicht überzeugend. Die Angehörigen der Opfer und die Öffentlichkeit haben Anspruch auf eine lückenlose Aufklärung der behördlichen Abläufe und Erkenntnisse.“

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