Wussten Sie, dass Regierungspolitiker verpflichtet sind, ihre dienstrelevante Kommunikation zu archivieren, um spätere Prüfungen zu ermöglichen? Nein? Die Landesregierung in NRW offenbar auch nicht. Dort hat man Chatprotokolle einfach gelöscht.
In meiner Anfrage (Drs. 19/9158) wollte ich wissen, wie das in Niedersachsen gehandhabt wird. Man gibt offen zu: Das hiesige Archivgesetz befinde sich noch auf dem Stand vom 25. Mai 1993, komme also aus einer Zeit, als „digitale Messenger-Dienste und SMS noch nicht bekannt waren“. Ein Armutszeugnis.
Die wichtigste Frage: Gab es auch in Niedersachsen illegale Löschungen dienstlich relevanter Kommunikation? Rot-Grün weiß von nichts: Das „lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen.“ Wie praktisch…