Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Jozef Rakicky (PDF anbei) geht hervor: Niedersachsen bekundete bereits im Januar 2025 Interesse an einem Dublin-Zentrum. Ein Dublin-Zentrum soll Personen, für deren Asylverfahren ein anderer europäischer Staat zuständig ist, zentral unterbringen und die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden beschleunigen. Eine abschließende Entscheidung oder einen Zeitplan gibt es bis heute nicht. Auch die Kosten verzögerter und gescheiterter Rückführungen werden nicht erfasst.
Dazu MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky, fraktionsloser Abgeordneter im Niedersächsischen Landtag:
„Seit mehr als anderthalb Jahren diskutiert Rot-Grün über ein Dublin-Zentrum, ohne zu einer Entscheidung zu kommen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden 2025 insgesamt 1.242 Abschiebungen vollzogen; 275 davon waren Dublin-Überstellungen. Damit entfiel mehr als jede fünfte Abschiebung auf das Dublin-Verfahren. Im Jahr 2024 standen 899 Dublin-Abschiebungsersuchen insgesamt 293 vollzogene Überstellungen gegenüber. Diese erhebliche Lücke zeigt, welches Potenzial in schnelleren Verfahren, klaren Vollzugsabläufen und einer verbindlichen Zusammenarbeit der Behörden liegt.
Gerade Dublin-Verfahren stehen unter hohem Zeitdruck. Zustimmungen, Rechtsmittel, Überstellungstermine, Transport und Vollzug müssen innerhalb enger Fristen koordiniert werden. Läuft die Überstellungsfrist ab, kann Deutschland für das Asylverfahren zuständig werden. Eine zentrale Einheit kann deshalb sinnvoll sein. Dafür braucht es keinen teuren Neubau und keinen aufgeblähten Sonderapparat. Anfang Februar 2026 waren lediglich rund 40 Prozent der vorhandenen Plätze der Landesaufnahmebehörde belegt. An einem bestehenden Standort lässt sich eine überschaubare Funktionseinheit mit vorhandener Infrastruktur einrichten.
„Ich fordere von der Landesregierung, ein belastbares Umsetzungskonzept mit bedarfsgerechter Kapazität, klaren Zuständigkeiten, einer Kosten-Nutzen-Rechnung und messbaren Zielen zügig vorzulegen. Überstellungsquote, Verfahrensdauer, gescheiterte Vollzugsversuche und Kosten je erfolgreiche Überstellung müssen regelmäßig veröffentlicht werden. Entscheidend ist nicht die Größe eines Zentrums, sondern wie viele rechtlich mögliche Überstellungen dadurch zusätzlich und schneller vollzogen werden.“

