Immer wieder treten Teilnehmer von Antifa-Aufmärschen teilweise vermummt auf. Die Polizei lässt es sich gefallen. Also fragte ich die Landesregierung, wie das Vermummungsverbot bei öffentlichen Versammlungen durchgesetzt wird (vgl. Drs. 19/9156.).

Antwort: Rot-Grün kann kein Problem erkennen und stellt sich verständnisvoll auf die Seite der Vermummten. Eine Maskierung könne auch dazu dienen, „sich vor unberechtigten Bildveröffentlichungen (…) zu schützen“, heißt es. Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, denn Livestreams von Veranstaltungen könnten damit theoretisch eine Vermummung rechtfertigen.

Eine Aufweichung des Vermummungsverbots wäre ein Geschenk an Linksextremisten. Dem muss klar widersprochen werden!

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